VGH Entscheidung zur Einstufung der R30 als Kreisstraße

06. Juni 2019: Der achte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat heute der vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Regensburg vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt und die Einstufung der Südspange R 30 als Kreisstraße bestätigt. Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13.07.2016 keinen Bestand mehr. Damals hatte das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der R 30 aufgehoben. Jetzt wird der Landkreis Regensburg versuchen, die noch anhängigen weiteren zehn Klagen möglichst durch außergerichtliche Einigungen abschließen zu können.